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Hausordnung

Unterrichtsbeginn

  1. Der Unterricht beginnt frühestens um 08:15 Uhr; ab 8:00 Uhr darf das Schulgebäude betreten werden.
  2. Bei Unterricht ab der 2. Stunde ist der Aufenthaltsraum vor Unterrichtsbeginn die untere „Brücke“ oder die Mensa.
  3. Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet der Klassensprecher oder die Klassensprecherin dies im Sekretariat.

Pausenregelung 

  1. Alle Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe müssen sich in den großen Pausen auf den Hof begeben.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der 7. - 10. Klassen dürfen grundsätzlich das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs sind im Rahmen einer Ausnahmeregelung mit schriftlicher Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten befugt, das Schulgelände während der Mittagspause ausschließlich zum Zwecke der Nahrungsaufnahme zu verlassen. Näheres zu dieser Ausnahme ist in dem obligaten Formular der Einverständniserklärung geregelt und zu berücksichtigen. 

Nutzung mobiler Endgeräte auf dem Schulgelände / im Unterricht / bei Schulveranstaltungen

  1. Die Nutzung mobiler Endgeräte ist den Schülerinnen und Schülern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Mitgebrachte Geräte sind auszuschalten. Der Bezahlvorgang in der Mensa mit einem mobilen Endgerät ist davon ausgenommen.
  2. Mobile Endgeräte dürfen im Rahmen des Unterrichts nach Aufforderung bzw. Erlaubnis durch die Fachlehrkraft genutzt werden. Der Einsatz von Notebooks/Tablets als Hefter (außerhalb von Digitalklassen) muss von der unterrichtenden Lehrkraft gestattet werden.
  3. Die Nutzung von Notebooks/Tablets ist zur Unterrichtsvorbereitung in den 10- Minuten-Pausen erlaubt. In den großen Pausen (10:40-10:55 Uhr / 11:55-12:50 Uhr) können Schülerinnen und Schüler ihre Notebooks/Tablets ausschließlich zur Unterrichtsvorbereitung an dafür ausgewiesenen Orten auf dem Schulhof nutzen.
  4. Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe dürfen mobile Endgeräte in der unteren und oberen Brücke nutzen.
  5. Bei Schulveranstaltungen, auch außerhalb des Schulgebäudes und des Schulgeländes, ist die Nutzung der Geräte nur mit Erlaubnis der Schule zulässig.

    KONSEQUENZEN BEI VERSTÖẞEN

  6. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen (§ 62 Absatz 2 SchulG). Jeder Verstoß wird im Sekretariat schriftlich erfasst.
    ➡ Bei erstmaligem Verstoß kann das eingezogene Gerät am Ende desselben Schultages im Sekretariat abgeholt werden. Die Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten muss auf dem entsprechenden Formular am nächsten Schultag durch Unterschrift im Sekretariat nachgewiesen werden.
    ➡ Ab dem zweiten Verstoß im selben Schuljahr wird das mobile Endgerät nach telefonischer Information ausschließlich an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.
    ➡ Mehrmalige Verstöße können weitere Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen (§§ 62, 63 SchulG).
  7. Die Nutzung mobiler Endgeräte während schulischer Leistungsüberprüfung ist, sofern nicht ausdrücklich durch die Lehrkraft gestattet, verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen. Die entsprechende Leistungsüberprüfung kann nach Rücksprache mit der Schulleitung mit der Note 6 bewertet werden. Die unterrichtende Lehrkraft kann die Abgabe der mobilen Endgeräte vor schulischen Leistungsüberprüfungen fordern. Die Geräte werden den Schülerinnen und Schülern nach Beendigung der Leistungsüberprüfung wieder ausgehändigt.

    RECHTLICHES 

  8. Persönlichkeitsrechte, vor allem das Recht am eigenen Bild und der Schutz personenbezogener Daten, müssen jederzeit geachtet werden. Das heimliche Filmen oder Fotografieren von Personen oder das Aufnehmen gegen den Willen der betroffenen Person sowie das Verbreiten solcher Aufnahmen sind verboten.
  9. Foto-, Filmaufnahmen und Audiomitschnitte sind auf dem gesamten Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und zu schulischen Zwecken gestattet.
  10. Das Urheberrecht muss jederzeit gewahrt werden. Das illegale Senden, Empfangen, Teilen oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Filmen oder anderen Dateien ist verboten.
  11. Das Filmen oder Fotografieren von Körperverletzungen sowie das Verbreiten oder Zeigen solcher Aufnahmen – auch dann, wenn man selbst nicht an der Gewalttat beteiligt war – sowie das Zeigen und Weiterleiten von pornografischen Bildern oder Filmen, insbesondere wenn diese Minderjährige darstellen oder an Minderjährige weitergegeben werden, sind strafrechtlich relevant.
  12. Das Georg-Herwegh-Gymnasium ist nicht für die auf den mobilen Endgeräten gespeicherten Daten verantwortlich. Das Mitbringen mobiler Endgeräte erfolgt auf eigenes Risiko. Das Georg-Herwegh-Gymnasium übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an den Geräten oder Diebstahl.

Rauchen, Alkohol und andere Drogen

  1. Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten. 
  2. Das Mitführen und Konsumieren sämtlicher Drogen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude ist untersagt.

Sicherheitsbestimmungen

  1. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet bzw. belästigt oder das Schulgebäude und die Einrichtung beschädigt oder verschmutzt.
  2. Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.
  3. Das Ballspielen ist ebenfalls wegen Verletzungsgefahr und möglicher Sachbeschädigung verboten, außer mit dem Softball auf dem Hof.
  4. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe während der Unterrichtszeit und der Freistunden nicht erlaubt. Aufenthaltsraum ist die „Brücke“ oder die Mensa. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Schülerinnen und Schüler der Musikklassen (7. - 10. Jahrgang) dürfen mit schriftlicher Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten in der Zeit zwischen ihrem regulären Unterrichtsende und dem Beginn ihrer jeweilig verpflichtenden Musik-AG das Schulgelände verlassen. Näheres zu dieser Ausnahme ist in dem obligaten Formular der Einverständniserklärung geregelt und zu berücksichtigen.
  5. Der Aufenthalt in den Fachräumen und in den Pausen vor den Fachräumen ist nur in Gegenwart einer Lehrkraft gestattet.
  6. Bei Feueralarm (Intervallton) gilt die in den Räumen aushängende Brandschutzanweisung.
  7. Bei Amokalarm ertönt ein spezielles Klingelzeichen.

Haftung

  1. Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern - auch im Innenbereich neben der Turnhalle - abgestellt werden. Es wird keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernommen.
  2. Für Kleidung, Schmuck, Geld, Musikinstrumente und sonstige Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Jeder Diebstahl soll umgehend dem Sekretariat gemeldet werden.