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Hausordnung neu (05/24)
Unterrichtsbeginn
- Der Unterricht beginnt frühestens um 08:15 Uhr; ab 8:00 Uhr darf das Schulgebäude betreten werden.
- Bei Unterricht ab der 2. Stunde ist der Aufenthaltsraum vor Unterrichtsbeginn die untere „Brücke“ oder die Mensa.
- Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet einer der Klassensprecher dies im Sekretariat.
Pausenregelung
- Schüler der 7. Und 8. Klassen verbringen die Pause auf dem Hof und dürfen sich regulär nicht in einem Schulgebäude aufhalten.
- Alle Schüler sollen die großen Pausen im freien verbringen. Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 9 dürfen die Pause auch im Klassenraum bzw. ab der Oberstufe in der Brücke verbringen.
- Die Schüler der 7.-10. Klassen dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen.
Nutzung elektronischer Geräte
- Die Nutzung persönliche elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Mitgebrachte Geräte sind herunterzufahren. Standy oder Flugmodus gilt als eingeschaltet.
- Elektronische Geräte dürfen nach expliziter Aufforderung durch die Fachlehrkraft genutzt werden.
- Klassenlehrkräfte können die Nutzung elektronischer Arbeitsgeräte im Klassenraum freigeben.
- Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes ist die Nutzung der Geräte nur mit expliziter Erlaubnis der betreuenden Lehrkraft zulässig.
- Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen elektronische Geräte außerhalb der Pausen in der unteren Brücken nutzen.
- Die Nutzung elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ist in der oberen Brücke durchgängig gestattet. Die obere Brücke ist Aufenthaltsraum ausschließlich für Oberstufenschüler*innen. Diese Schüler achten auf die Einhaltung der Aufenthaltsregelung.
- Konsequenzen bei Verstößen:
- Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen (SchulG § 62, Absatz 2) und kann gegen Vorlage der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am nächsten Schultag im Sekretariat abgeholt werden.
- Wenn das Gerät zum dritten Mal eingezogen wurde, wird es nur den Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt.
- Die Nutzung elektronischer Geräte während schriftlicher Prüfungen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und - nach Rücksprache mit der Schulleitung – diese Prüfung mit der Note 6 bewertet. Die unterrichtende Lehrkraft kann die Abgabe der elektronischen Geräte vor Tests und Klassenarbeiten fordern. Bei Klausuren in der Oberstufe müssen die Geräte selbständig abgegeben werden. Diese werden dann auf einem Tisch im Unterrichtsraum abgelegt und nach Beendigung der Prüfung wieder ausgehändigt.
Rauchen, Alkohol und andere Drogen
- Das Mitführen und Konsumieren sämtlicher Drogen auf Schulgelände oder im Schulgebäude ist untersagt.
- Für alkoholische Getränke können temporäre Ausnahmen durch Lehrkräfte ausgesprochen werden.
Sicherheitsbestimmungen
- Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet bzw. belästigt oder das Schulgebäude und die Einrichtung beschädigt oder verschmutzt.
- Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.
- Ballspielen bei maximaler Rücksichtnahme und Vorsicht gestattet.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schüler der Klassen 7-10 während der Unterrichtszeit und der Freistunden nicht erlaubt. Aufenthaltsraum ist die „Brücke“ oder Mensa.
- Dies gilt auch für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
- Der Aufenthalt in den Fachräumen und in den Pausen vor den Fachräumen ist nur in Gegenwart einer Lehrkraft gestattet.
- Bei Feueralarm (Intervallton) gilt die in den Räumen aushängende Brandschutzanweisung.
- Bei Amokalarm ertönt ein spezielles Klingelzeichen.
Haftung
- Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern - auch im Innenbereich neben der Turnhalle - abgestellt werden. Es wird keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernommen.
- Für Kleidung, Schmuck, Geld, Musikinstrumente und sonstige Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Jeder Diebstahl soll umgehend dem Sekretariat gemeldet werden.