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Hausordnung neu (05/24)

Unterrichtsbeginn

  1. Der Unterricht beginnt frühestens um 08:15 Uhr; ab 8:00 Uhr darf das Schulgebäude betreten werden.
  2. Bei Unterricht ab der 2. Stunde ist der Aufenthaltsraum vor Unterrichtsbeginn die untere oder obere „Brücke“ oder die Mensa.
  3. Ist derdie LehrerLehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet einer der Klassensprecher dies im Sekretariat.

Pausenregelung 

  1. DieSchüler der 7. Und 8. Klassen verbringen die Pause auf dem Hof und dürfen sich regulär nicht in einem Schulgebäude aufhalten.
  2. Alle Schüler könnensollen in dendie großen Pausen auf den Hof gehen oder im Altbaufreien verbringen. Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 9 dürfen die Pause auch im Klassenraum bleiben.bzw. Im Neubau istab der KlassenraumOberstufe in dender großenBrücke Pausen zu verlassen.verbringen.
  3. Die Schüler der 7.-10. Klassen dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen.

Nutzung elektronischer Geräte 

  1. ElektronischeDie Nutzung persönliche elektronischer Geräte (Smartphone, Tablet, Laptop, MP3-Player und ähnliche elektronischen Geräte) werden im Rahmen von Unterrichtsprojekten nach Aufforderung durch den Fachlehrer genutzt.
  2. Ansonsten ist die Nutzung der elektronischen Geräte den Schülerinnen und Schülern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Mitgebrachte Geräte sind auszuschalten.herunterzufahren. Standy oder Flugmodus gilt als eingeschaltet.
  3. Elektronische Geräte dürfen nach expliziter Aufforderung durch den Fachlehrer genutzt werden.
  4. Klassenlehrer können die Nutzung elektronischer Arbeitsgeräte im Klassenraum freigeben.
  5. Bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes und des Schulgeländes ist die Nutzung der Geräte nur mit expliziter Erlaubnis der betreuenden Lehrkraft zulässig.
  6. Schüler*innenlerinnen und Schüler der elften und zwölften JahrgangsstufeOberstufe dürfen elektronische Geräte außerhalb der Pausen in der unteren Brücken nutzen.
  7. Die Nutzung elektronischer Geräte durch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ist in der oberen Brücke sowiedurchgängig dem Schulhof nutzen.gestattet. Die obere Brücke ist Aufenthaltsraum ausschließlich für Oberstufenschüler*innen. FürDiese dieseSchüler istachten dortauf die HandynutzungEinhaltung durchgehendder erlaubt.Aufenthaltsregelung.
  8. Konsequenzen bei Verstößen:
    • Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen (SchulG § 62, Absatz 2) und kann gegen Vorlage der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am nächsten Schultag im Sekretariat abgeholt werden.
    • Wenn das Gerät zum dritten Mal eingezogen wurde, wird es bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern nur den Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt.
  9. Die Nutzung elektronischer Geräte während Tests,schriftlicher Klassenarbeiten, KlausurenPrüfungen ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und - nach Rücksprache mit der Schulleitung – derdiese Test, die Klassenarbeit, die KlausurPrüfung mit der Note 6 bewertet. Die unterrichtende Lehrkraft kann die Abgabe der elektronischen Geräte vor Tests und Klassenarbeiten fordern. Bei Klausuren in der elften und zwölften KlasseOberstufe müssen die Geräte selbständig abgegeben werden. Diese werden dann auf einem Tisch im Unterrichtsraum abgelegt und den Schülern und Schülerinnen nach Beendigung des Tests, der Klassenarbeit, der KlausurPrüfung wieder ausgehändigt.

Rauchen, Alkohol und andere Drogen

  1. ImDas Mitführen und Konsumieren sämtlicher Drogen auf Schulgelände oder im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.untersagt.
  2. EsFür istalkoholische sowohlGetränke verboten,können Alkoholtemporäre undAusnahmen anderedurch DrogenLehrkräfte inausgesprochen die Schule mitzubringen als auch dort zu konsumieren.werden.

Sicherheitsbestimmungen

  1. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet oder belästigt oder das Schulgebäude und die Einrichtung mutwillig beschädigt oder verschmutzt.
  2. Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr verboten.
  3. Ballspielen ist ebenfalls wegen Verletzungsgefahr und möglicher Sachbeschädigung verboten, außer mit dem Softball auf dem Hof.
  4. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schüler der Klassen 7-10 während der Unterrichtszeit und der Freistunden nicht erlaubt. Aufenthaltsraum ist die „Brücke“ oder Mensa.
  5. Dies gilt auch für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
  6. Der Aufenthalt in den Fachräumen und in den Pausen vor den Fachräumen ist nur in Gegenwart eines Lehrers gestattet.
  7. Bei Feueralarm (Intervallton) gilt die in den Räumen aushängende Brandschutzanweisung.
  8. Bei Amokalarm ertönt ein spezielles Klingelzeichen.

Haftung

  1. Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern - auch im Innenbereich neben der Turnhalle - abgestellt werden. Es wird keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernommen.
  2. Für Kleidung, Schmuck, Geld, Musikinstrumente und sonstige Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  3. Jeder Diebstahl sollte umgehend dem Sekretariat gemeldet werden.