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Tobias Hassa
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27.11.2023
Regelungen im Fach Sport in der Qualifikationsphase im vierten Kurshalbjahr
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Änderung der VO-GO § 14 (3) vom 9. August 2023 werden in der
Qualifikationsphase im vierten Kurshalbjahr nur in den drei schriftlichen Prüfungsfächern jeweils
eine Klausur geschrieben.
Daher gibt es für die betreffenden Grundkurse Sport im vierten Kurshalbjahr keinen
„Klausurteil“.
Somit entfallen die unter „Abschlussleistung“ zusammengefassten Leistungen in den
Sportpraxiskursen. Es ist einzig der ,,Allgemeine Teil‘‘ für die Bewertung zu nutzen.
Dabei ist es durchaus möglich, theoretische Teile und auch Ausdauerleistungen einzubeziehen. Es ist
jedoch nicht möglich, den Klausurteil in Gänze durchzuführen und diesen dann in den ,,Allgemeinen
Teil‘‘ zu integrieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hassa Fachaufsicht Sport
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