Wahl von drei Leistungsfächern
Informationen zur Wahl von drei LeistungsfäLeistungsfächern in der Qualifikationsphase
Ziele:
·zweijäzweijährigen Qualifikationsphase, die sonst zumRüRücktrittfüführen- Vertiefter Unterricht in einem dritten Fach
- Konzentration auf weniger
UnterrichtsfäUnterrichtsfächer
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Verfahren:
·VolljäVolljährigkeit derSchüSchüler/innen selbst).- Anstelle der sonst
üüblichen zweiLeistungsfäLeistungsfächer wirdzusäzusätzlich ein drittesfünfstüfünfstündiges Leistungsfach belegt. - Nach zwei Kurshalbjahren werden daraus unter
BerüBerücksichtigungzuläzulässiger Kombinationen die beidenLeistungsfäLeistungsfächerfüfür die Gesamtqualifikationausgewäausgewählt. - Das nicht als 1. und 2.
PrüPrüfungsfachgewägewählte Fach wird weiterhin als Leistungsfachdurchgädurchgängig belegt, es kannPrüPrüfungsfach oder Referenzfach der 5.PrüPrüfungskomponente sein. - Das nicht als 1. und 2.
PrüPrüfungsfachgewägewählte Leistungsfach kann in jedem Kurshalbjahr wie ein Grundkurs in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
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Ein Auszug aus der Rechtsverordnung folgt (§§ 24 VO-GO):
[……]
(2) An Schulen, die eine Belegung von drei LeistungskursfäLeistungskursfächern anbieten, entscheiden sich die SchüSchülerinnen und SchüSchüler vor Eintritt in die Qualifikationsphase gleichzeitig mit der Kurswahl zwizwischen der Belegung von zwei LeistungskursfäLeistungskursfächern und der Belegung von drei LeistungskursfäLeistungskursfächern. Werden drei LeistungskursfäLeistungskursfächer belegt, kökönnen sich SchüSchülerinnen und SchüSchüler bis zu dem von der Schule festgelegten Termin gemäßgemäß §§ 23 Absatz 9 Nummer 1 erster Halbsatz im Rahmen der organisatorischen MöMöglichkeiten der Schule noch füfür die Belegung von nur zwei LeistungskursfäLeistungskursfächern entscheiden; bis zu diesem Termin ist im Rahmen der organisatorischen MöMöglichkeiten der Schule auch noch eine nachtränachträgliche Entscheidung füfür die Belegung von drei LeistungskursfäLeistungskursfächern mömöglich. Werden drei LeistungskursfäLeistungskursfächer belegt, wird der Unterricht in diesen drei FäFächern grundsägrundsätzlich durchgehend vier Kurshalbjahre in Leistungskursen besucht.
(3) Im dritten Kurshalbjahr entscheidet die SchüSchülerin oder der SchüSchüler zu einem von der Schule festgesetzten Termin zeitgleich mit der Entscheidung füfür das dritte PrüPrüfungsfach, welche zwei der drei LeistungskursfäLeistungskursfächer das erste und das zweite PrüPrüfungsfach sind. Das nicht als erstes oder zweites PrüPrüfungsfach gewägewählte Leistungskursfach kann als drittes PrüPrüfungsfach, als viertes PrüfungsPrüfungsfach oder als Referenzfach der füfünften PrüPrüfungskomponente gewägewählt werden. Eine Pflicht zur Wahl als ein PrüPrüfungsfach oder als Referenzfach der füfünften PrüPrüfungskomponente besteht nicht.
(4) Im Fall der Wahl eines Leistungskursfaches zum dritten PrüPrüfungsfach gilt das Folgende: In der AbiturprüAbiturprüfung in zentral geprügeprüften FäFächern wird grundsägrundsätzlich die Klausur des Grundkurses geschriegeschrieben; auf Antrag des PrüPrüflings kann die Leistungskursklausur geschrieben werden, wenn dies organisaorganisatorisch mömöglich ist. In der AbiturprüAbiturprüfung in dezentral geprügeprüften FäFächern wird grundsägrundsätzlich der kursbezogene genehmigte Vorschlag füfür den Leistungskurs geschrieben; auf Antrag des PrüPrüflings kann eine Grundkursklausur geschrieben werden, wenn der Schule ein füfür einen Grundkurs genehmigter Vorschlag zur VerfüVerfügung steht.
(5) Wird das nicht als erstes oder zweites PrüPrüfungsfach gewägewählte Leistungskursfach als viertes PrüPrüfungsfach oder als Referenzfach der füfünften PrüPrüfungskomponente gewägewählt, erfolgt die Beurteilung der PrüPrüfung gemäßgemäß dem Anforderungsniveau eines Grundkurses.
(6) In der Gesamtqualifikation werden die acht Leistungskurse des ersten und zweiten PrüPrüfungsfaches zweifach bewertet. DarüDarüber hinaus werden 24 einfach bewertete Kurse eingebracht. Unter diesen 24 Kursen kökönnen sich Kurse des nicht als erstes oder zweites PrüPrüfungsfach gewägewählten Leistungskursfaches befinden. Kurse des nicht als erstes oder zweites PrüPrüfungsfach gewägewählten Leistungskursfaches, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden, werden wie ein Grundkurs einfach bewertet. FüFür SchüSchülerinnen und SchüSchüler, die drei LeistungskursfäLeistungskursfächer besuchen, gelten im Abitur dieselben Bestimmungen füfür die Kombinationen der PrüfungsfäPrüfungsfächer und des Referenzfaches der füfünften PrüPrüfungskomponente und dieselben Vorgaben füfür die Einbringung von Kursen in die Gesamtqualifikation, wie füfür SchüSchülerinnen und SchüSchüler, die zwei Leistungskurse belegen.
(7) Bei einem RüRücktritt in den nachfolgenden SchüSchülerjahrgang mit Wiederholung des ersten Kurshalbjahres erfolgt eine erneute Kurswahl ohne Bindung an die früfrüheren Wahlen. Bei einem späspäteren RüRücktritt ist eine Abwahl eines Leistungskursfaches zuläzulässig. Dieses Fach darf dann als Grundkurs fortgefüfortgeführt werden, sofern die Schule dieses Fach als Grundkurs anbietet.
Der vollstävollständige Text kann hier nachgelesen werden.