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Berechnung der Gesamtqualifikation

Punktesystem

Am Ende jedes Semesters erhält man in jedem Kurs eine Note, die in Punkte umgerechnet wird

Note

1+

1

1-

2+

2

2-

3+

3

3-

4+

4

4-

5+

5

5-

6

Punkte

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

0

 

Berechnung der Gesamtqualifikation

 

 

Minimalergebnis

(5 Punkte/Note 4)

Maximalergebnis

(15 Punkte/Note 1+)

BLOCK 1 (Kurse)

 

Punkte aus

24 Grundkursen

(darunter alle Pflichtkurse 1))

1) siehe unten

Punkte aus

8 Leistungskursen

(doppelte Wertung)

 

 

 

120

 

 

 

80

 

 

 

360

 

 

 

240

Summe BLOCK 1

200

600

 

 

 

BLOCK 2 (Prüfungen)

 

Punkte aus den

4 Prüfungsfächern und der 5. Prüfungskomponente

(vierfache Wertung)

 

1.PF: LK       schriftl./ggf. mdl.

                        (2:1)

 

2.PF: LK       schriftl./ggf. mdl

                        (2:1)

 

3.PF: GK       schriftl./ggf. mdl.

                        (2:1)

 

4.PF: GK       mdl.

 

entweder:

5.PK: BLL    Schriftl. Arbeit/

                        Prüfungsgespräch                         (3:1)

oder:

5.PK: Präsentationsprüfung

            Schriftl. Teil/Präsentation/

            Prüfungsgespräch (1:2:1)

 

 

 

 

 

 

 

 

20

 

 

20

 

 

20

 

 

20

 

entweder:

20

 

 

oder:

20

 

 

 

 

 

 

 

 

60

 

 

60

 

 

60

 

 

60

 

entweder:

60

 

 

oder:

60

Summe BLOCK 2

100

300

 

 

 

Summe BLOCK 1und BLOCK 2

300

900


 

Pflichtkurse:

In den ersten Block der Gesamtqualifikation müssen folgende Grundkurse eingebracht werden:

  1. vier Kurse im dritten und vierten Prüfungsfach

·         bei Sport als 4. Prüfungsfach drei Kurse Sportpraxis und ein Kurs Sporttheorie

  1. der Kurs des vierten Semesters im Referenzfach der 5. Prüfungskomponente

·         bei Sport als Referenzfach der 5. Prüfungskomponente der Sporttheoriekurs des 4. Semesters

·         sofern sich aus den folgenden Bestimmungen keine weitere Verpflichtung ergibt

  1. vier Kurse im Fach Deutsch

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt

  1. vier Kurse in einer Fremdsprache

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt

  1. zwei Kurse in einem künstlerischen Fach (MU, KU, DS)

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt

  1. vier Kurse in einem Fach des 2. Aufgabenfeldes (PW, GE, GEO, PHI)

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. Berücksichtigt

entweder:

7.       zwei Kurse im Fach Geschichte

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. oder 6. berücksichtigt

oder:

8.       zwei Kurse im Fach Politikwissenschaft

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. oder 6. berücksichtigt

·         entfällt, falls neben der Verpflichtung unter 6. ein anderes Fach des 2. Aufgabenfeldes (auch Politikwissenschaft selbst) vier Semester lang belegt wird

  1. vier Kurse im Fach Mathematik

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt

  1.  vier Kurse in einer Naturwissenschaft (PH, CH, BI)

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt

  1. zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie

·         falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. oder 10. berücksichtigt

 

Weitere Grundkurse:

Sofern durch die Pflichtkurse noch nicht 24 Grundkurse erreicht sind, werden beliebige weitere Grundkurse (sinnvollerweise die besten!) in die Gesamtqualifikation eingebracht. Einschränkungen bestehen dabei für Sport und für Zusatzkurse.

 

Sport:

  • Bei Sport als 4. Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. Prüfungskomponente dürfen höchstens fünf Sportkurse eingebracht werden, darunter höchstens ein Kurs Sporttheorie.
  • In allen anderen Fällen dürfen höchstens vier Sportkurse eingebracht werden.

 

Zusatzkurse:

  • Zusatzkurse können Pflichtkurse nicht ersetzen.
  • Es dürfen maximal zwei Zusatzkurse ergänzend zu beiden Leistungsfächern eingebracht werden.
  • Zusatzkurse, die ein Grundkursfach ergänzen, dürfen nur dann eingebracht werden, wenn in dem Fach mindestens zwei reguläre Grundkurse belegt wurden. Das gilt nicht für das Fach Musik.
  • Insgesamt dürfen höchstens vier Zusatzkurse eingebracht werden, pro Fach höchstens zwei. Zusätzlich dürfen maximal je zwei Seminarkurse, zwei Zusatzkurse Musik bzw. zwei Kurse des Ergänzungskurses „Studium und Beruf“ eingebracht werden, wobei zusammen mit den Zusatzkursen gemäß vorigem Satz höchstens acht dieser Kurse eingebracht werden dürfen.

 Auszug aus § 45 der VO-GO:

(2) Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn der Prüfling

1. acht Leistungskurse, die Pflichtgrundkurse im dritten und vierten Prüfungsfach, die verpflichtenden Anteile der gewählten fünften Prüfungskomponente gemäß § 26 sowie alle weiteren in die Gesamtqualifikation einzubringenden Pflichtkurse eingebracht hat,

2. alle Pflichtgrundkurse gemäß § 25, auch wenn sie nicht in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, besucht hat,

3. in 20 der 24 Grundkurse des ersten Blocks der Gesamtqualifikation jeweils mindestens fünf Punkte und insgesamt mindestens 120 Punkte erreicht hat,

4. in den acht belegten Leistungskursen bei zweifacher Wertung mindestens 80 Punkte eingebracht hat, wobei höchstens zwei der Leistungskurse mit weniger als 10 Punkten bei zweifacher Wertung bewertet sein dürfen,

5. und in den ersten Block der Gesamtqualifikation insgesamt mindestens 200 Punkte eingebracht hat, wobei kein Kurs mit null Punkten bewertet wurde,

6. im zweiten Block in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, je mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung und insgesamt einschließlich der fünften Prüfungskomponente mindestens 100 Punkte erreicht hat.

In allen übrigen Fällen gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden.

  

Tabelle zur Ermittlung der Gesamtnote (VO-GO, Anlage 3)

 

Punkte
Durchschnitts-note
Punkte
Durchschnitts-note
Punkte
Durchschnitts-note

300

4,0

 

 

 

 

301-318

3,9

481-498

2,9

661-678

1,9

319-336

3,8

499-516

2,8

679-696

1,8

337-354

3,7

517-534

2,7

697-714

1,7

355-372

3,6

535-552

2,6

715-732

1,6

373-390

3,5

553-570

2,5

733-750

1,5

391-408

3,4

571-588

2,4

751-768

1,4

409-426

3,3

589-606

2,3

769-786

1,3

427-444

3,2

607-624

2,2

787-804

1,2

445-462

3,1

625-642

2,1

805-822

1,1

463-480

3,0

643-660

2,0

823-900

1,0