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Leistungsbewertung

Sekundarstufe I

Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:

Schriftliche Leistungen insbesondere in Form von Lernerfolgskontrollen, schriftlichen Kurzkontrollen
Mündliche Leistungen insbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Präsentationen
Sonstige Leistungen insbesondere in Form von Schülerversuchen, Hefterführung, praktischen Teilen von Projektarbeiten, eigenständige schriftliche Arbeiten

Der Anteil der schriftlichen Leistungen beträgt zwischen 20% und 30% der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. (Bei einer LEK beträgt der Anteil 20%). Aus den anderen Bereichen des allgemeinen Teils ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen.

Sekundarstufe II

Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:

  • Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
  • Schülerversuche, Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche Wiederholungen, Kurzkontrollen
  • LEK

Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:

Notenunkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
Zensur 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5-
Prozentsatz 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 33% 27% 20%
Ausdruck: Klarheit in der Darstellung, vielfältige Lexik, funktionaler Satzbau, Abschnitte/Sätze gut vernetzt, Fachtermini sinnvoll und korrekt eingesetzt
Sprachliche Normen: Sicherer Umgang mit den Regeln der deutschen Sprache, weitgehend fehlerfreie Grammatik und Zeichensetzung auch bei komplexen Strukturen
Äußere Form: Funktionale äußere Gestaltung der Arbeit, gut lesbares Schriftbild, zumeist saubere Korrekturen, gut erkennbare Gliederung in Abschnitte, Einhaltung des Korrekturrandes, deutliche Darstellung von Skizzen und Zeichnungen, Angabe des Namens

Für die sprachliche Darstellungsleistung der LEK bzw. der Klausur können bis zu 10% der in der Arbeit zu vergebenden Gesamtpunktzahl angerechnet werden.

In Teilaufgaben können mehr als 10% der Punktzahl der Aufgabe abgezogen oder vorab in die Punktvergabe einbezogen werden.