Leistungsbewertung
Sekundarstufe I
Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:
Schriftliche Leistungen | insbesondere in Form von Lernerfolgskontrollen, schriftlichen Kurzkontrollen |
Mündliche Leistungen | insbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Präsentationen |
Sonstige Leistungen | insbesondere in Form von Schülerversuchen, Hefterführung, praktischen Teilen von Projektarbeiten, eigenständige schriftliche Arbeiten |
Der Anteil der schriftlichen Leistungen beträgt zwischen 20% und 30% der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. (Bei einer LEK beträgt der Anteil 20%). Aus den anderen Bereichen des allgemeinen Teils ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen.
Sekundarstufe II
Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:
- Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
- Schülerversuche, Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche Wiederholungen, Kurzkontrollen
- LEK
Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:
Notenunkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 |
Zensur | 1+ | 1 | 1- | 2+ | 2 | 2- | 3+ | 3 | 3- | 4+ | 4 | 4- | 5+ | 5 | 5- |
Prozentsatz | 95% | 90% | 85% | 80% | 75% | 70% | 65% | 60% | 55% | 50% | 45% | 40% | 33% | 27% | 20% |
Ausdruck: | Klarheit in der Darstellung, vielfältige Lexik, funktionaler Satzbau, Abschnitte/Sätze gut vernetzt, Fachtermini sinnvoll und korrekt eingesetzt |
Sprachliche Normen: | Sicherer Umgang mit den Regeln der deutschen Sprache, weitgehend fehlerfreie Grammatik und Zeichensetzung auch bei komplexen Strukturen |
Äußere Form: | Funktionale äußere Gestaltung der Arbeit, gut lesbares Schriftbild, zumeist saubere Korrekturen, gut erkennbare Gliederung in Abschnitte, Einhaltung des Korrekturrandes, deutliche Darstellung von Skizzen und Zeichnungen, Angabe des Namens |
Für die sprachliche Darstellungsleistung der LEK bzw. der Klausur können bis zu 10% der in der Arbeit zu vergebenden Gesamtpunktzahl angerechnet werden.
In Teilaufgaben können mehr als 10% der Punktzahl der Aufgabe abgezogen oder vorab in die Punktvergabe einbezogen werden.