Leistungsbewertung
Sekundarstufe I
Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:
**Schriftliche Leistungen** | insbesondere in Form von Lernerfolgskontrollen, schriftlichen Kurzkontrollen |
**Mündliche Leistungen** | insbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Präsentationen |
**Sonstige Leistungen** | insbesondere in Form von Schülerversuchen, Hefterführung, praktischen Teilen von Projektarbeiten, eigenständige schriftliche Arbeiten |
Der Anteil der schriftlichen Leistungen beträgt zwischen 20% und 30% der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. (Bei einer LEK beträgt der Anteil 20%). Aus den anderen Bereichen des allgemeinen Teils ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen.
Sekundarstufe II
Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:
- Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
- Schülerversuche, Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche Wiederholungen, Kurzkontrollen
- LEK
Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:
Punkte | 15 | 13 | 11 | 9 | 7 | 5 | 3 | 1 | ||||||||||||||
Zensur | 1+ | 1- | 2 | 3+ | 3- | 4 | 5+ | 5- | ||||||||||||||
Prozentsatz | 95% | 85% | 75% | 65% | 55% | 45% | 33% | 20% |