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Leistungsbewertung

Sekundarstufe I

Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:

**Schriftliche LeistungenLeistungen**insbesondere in Form von Lernerfolgskontrollen, schriftlichen
Kurzkontrollen
**Mündliche LeistungenLeistungen**insbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Präsentationen
**Sonstige LeistungenLeistungen**insbesondere in Form von Schülerversuchen, Hefterführung, praktischen Teilen von Projektarbeiten, eigenständige schriftliche Arbeiten

Der Anteil der schriftlichen Leistungen beträgt zwischen 20% und 30% der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. (Bei einer LEK beträgt der Anteil 20%). Aus den anderen Bereichen des allgemeinen Teils ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen.

Sekundarstufe II

Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:

  • Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
  • Schülerversuche, Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche  Wiederholungen, Kurzkontrollen
  • LEK

Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:

Punkte

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Zensur

1+

1

1-

2+

2

2-

3+

3

3-

4+

4

4-

5+

5

5-

Prozentsatz

95%

90%

85%

80%

75%

70%

65%

60%

55%

50%

45%

40%

33%

27%

20%