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Leistungsbewertung

Sekundarstufe I

Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:

**Schriftliche Leistungen**insbesondere in Form von Lernerfolgskontrollen, schriftlichen Kurzkontrollen
**Mündliche Leistungen**insbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Präsentationen
**Sonstige Leistungen**insbesondere in Form von Schülerversuchen, Hefterführung, praktischen Teilen von Projektarbeiten, eigenständige schriftliche Arbeiten

Der Anteil der schriftlichen Leistungen beträgt zwischen 20% und 30% der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. (Bei einer LEK beträgt der Anteil 20%). Aus den anderen Bereichen des allgemeinen Teils ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen.

Sekundarstufe II

Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:

  • Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
  • Schülerversuche, Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche Wiederholungen, Kurzkontrollen
  • LEK

Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1
Zensur 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5-
Prozentsatz 95% 90% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 33% 27% 20%