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Leistungsbewertung

Sekundarstufe I

Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:

Schriftliche Leistungeninsbesondere in Form von Lernerfolgskontrollen, schriftlichen
Kurzkontrollen
Mündliche Leistungeninsbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Präsentationen
Sonstige Leistungeninsbesondere in Form von Schülerversuchen, Hefterführung, praktischen Teilen von Projektarbeiten, eigenständige schriftliche Arbeiten

Der Anteil der schriftlichen Leistungen beträgt zwischen 20% und 30% der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. (Bei einer LEK beträgt der Anteil 20%). Aus den anderen Bereichen des allgemeinen Teils ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen.

Sekundarstufe II

Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:

  • Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
  • Schülerversuche, Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche  Wiederholungen, Kurzkontrollen
  • LEK

Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:

 

Punkte

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Zensur

1+

1

1-

2+

2

2-

3+

3

3-

4+

4

4-

5+

5

5-

Prozentsatz

95%

90%

85%

80%

75%

70%

65%

60%

55%

50%

45%

40%

33%

27%

20%