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Fachraumordnung
- Ich kenne die Hausordnung des GHG und weiß, dass sie auch im Fachraum gilt.
- Ich warte vor der
TüGlastür bis ich eingelassen werde und betrete den Fachraum nur bei Anwesenheit der Lehrkraft.
- Die Tür zum Fachbereich bleib immer verschlossen. Jeder achtet darauf, dass die Tür hinter ihm ins Schloss fällt.
Wenn ich zu spät komme, warte ich, bis mich meine Lehrkraft abholt.
Wenn ich auf die Toilette gehe, warte ich auf dem Rückweg an der verschlossenen Fachbereichstür, bis ich wieder eingelassen werde.
- Ich bewege mich langsam und rücksichtsvoll.
- Ich kenne die Fluchtwege im Brandfall und bei einem Unfall.
- Ich kenne den Standort des nächsten Telefons und die Notrufnummer Feuer/Unfall: Notruf 112.
- Ich kenne den Aufbewahrungsort und die Bedienung der Geräte zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschsand).
- Ich kenne die Lage und die Betätigung des elektrischen Not-Aus-Schalters, den ich nur in Gefahrensituationen bedienen darf.
- Ich kenne Lage und Inhalt des Verbandskastens.
- Gasgeruch, Beschädigungen von Gegenständen oder andere Gefahren und Verschmutzungen melde ich sofort der Lehrkraft.
- Geräte, Chemikalien, Schaltungen, Anlagen für elektrische Energie, Gas und Wasser benutze ich erst nach Aufforderung und Abnahme durch die Lehrkraft.
- Während des Experimentierens bleibe ich an meinem Arbeitsplatz.
- Wenn ich mich im Unterricht verletzt habe, informiere ich umgehend die Lehrkraft.
- Ich darf im Fachraum weder essen noch trinken. Kaugummis etc. sind ebenfalls nicht gestattet.
- Verschmutzungen der Einrichtungsgenstände wie Tische, Stühle, Fußboden etc. melde ich umgehend der Lehrkraft.
- Wenn ich zu spät komme warte ich an der Tür im Fachraum bis mir die Lehrkraft ein Zeichen gibt.
- Ich darf das Physiklehrerzimmer und den Vorbereitungsraum zwischen Hörsaal 1 und Hörsaal 2 nur nach direkter Aufforderung betreten.