Leistungsbewertung im Fach Musik
Sekundarstufe I
Stand Oktober 2024
Musikunterricht
Schriftliche Leistungen gehen zu 20%, mündliche Leistungen und sonstige Leistungen zu je 40% in die
Zensur ein.
In den musikbetonten Klassen geht die Leistung in den Ensembles mit 10% pro Halbjahr als Teil der
„sonstigen Leistungen“ in die Zeugnisnote ein.
Eine im Musikunterricht gehaltene mPA geht als Teil der „sonstigen Leistungen“ mit 20% in die
Zensur des Halbjahres ein, in dem sie gehalten wird.
Wahlpflichtfach Musik
Schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen gehen zu gleichen Teilen in die Zensur ein.
Eine im WP-Unterricht Musik gehaltene mPA geht anstatt der Klassenarbeit in dem Halbjahr in die
Zensur ein.
Sekundarstufe II
Stand September 2016
Zusammensetzung des allgemeinen Teils in der gymnasialen Oberstufe und dessen Bewertung im Leistungs- und Grundkurs
Der Fachbereich Musik hat folgende Regelung getroffen:
Der allgemeine Teil setzt sich aus schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungen zusammen.
Im Grundkurs Musik macht er zwei Drittel der Gesamtnote aus.
Der Anteil im Leistungskurs beträgt fünfzig Prozent.
Die Anteile können folgendermaßen gewichtet werden:
| Schriftliche Leistungen | Mündliche Leistungen | Sonstige Leistungen |
|---|---|---|
| schriftliche Kurzkontrollen jeder Art (auch Hördiktate) | Beiträge zum Unterrichtsgeschehen, mündliche Kurzkontrollen | z. B. musikpraktische Anteile, Projektarbeit, Choreographien, Inszenierungen, Referate / Präsentationen, Gestaltungsaufgaben, Hausaufgaben |
- Schriftliche Leistungen: bis zu 20 %
- Mündliche Leistungen: mindestens 40 %
- Sonstige Leistungen: höchstens 50 %
Bei Gruppenarbeiten setzt sich die Note aus dem individuellen Anteil und dem Gruppenergebnis zusammen.