Leistungsbewertung
Sekundarstufe I
Zur Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung werden gemäß §19 Absatz 2 der SEK1-VO folgende Leistungen berücksichtigt:
Schriftliche Leistungen LEK | |
Test, schriftliche Kurzkontrollen, Hausaufgaben etc. | |
Sonstige Leistungen | insbesondere in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen, mündlichen Kurzkontrollen, mündliche Wiederholungen, Vorstellen von Hausaufgaben, mündlichen Teilen von Projektarbeiten, Prä |
Der Anteil der schriftlichen Leistungen (LEK) beträgt zwischenein 20% und 30%Drittel der Gesamtnote. Eine angekündigte LEK ist mindestens pro Halbjahr zu schreiben. (Bei einer LEK beträgt der Anteil 20%). Aus den anderen Bereichen des allgemeinen Teils ist mindestens je eine Note pro Halbjahr einzubringen. Zusammen gehen sie mit einer Gewichtung von zwei Drittel in die Gesamtnote ein.
Sekundarstufe II
Allgemeiner Teil
Pro Halbjahr ist mindestens eine Note aus den folgenden Bereichen einzubringen:
- Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
Schülerversuche,Präsentationen, eigenständige schriftliche Arbeiten, mündliche Wiederholungen, Kurzkontrollen- LEK
Für die prozentuale Verteilung der Notenpunkte in Klausuren der Oberstufe bzw. in LEK der Sekundarstufe I gilt der Abiturschlüssel:
Notenunkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 |
Zensur | 1+ | 1 | 1- | 2+ | 2 | 2- | 3+ | 3 | 3- | 4+ | 4 | 4- | 5+ | 5 | 5- |
Prozentsatz | 95% | 90% | 85% | 80% | 75% | 70% | 65% | 60% | 55% | 50% | 45% | 40% | 33% | 27% | 20% |
Für die sprachliche Darstellungsleistung der LEK bzw. der Klausur können bis zu 10% der in der Arbeit zu vergebenden Gesamtpunktzahl angerechnet werden.
In Teilaufgaben können mehr als 10% der Punktzahl der Aufgabe abgezogen oder vorab in die Punktvergabe einbezogen werden.