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Tobias Hassa  
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27.11.2023

  
Regelungen im Fach Sport in der Qualifikationsphase im vierten Kurshalbjahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Änderung der VO-GO § 14 (3) vom 9. August 2023 werden in der   
Qualifikationsphase im vierten Kurshalbjahr nur in den drei schriftlichen Prüfungsfächern jeweils   
eine Klausur geschrieben.

Daher gibt es für die betreffenden Grundkurse Sport im vierten Kurshalbjahr keinen  
<span style="color: rgb(224, 62, 45);">„Klausurteil“.</span>

<span style="color: rgb(224, 62, 45);">Somit entfallen die unter „Abschlussleistung“ zusammengefassten Leistungen in den </span>  
<span style="color: rgb(224, 62, 45);">Sportpraxiskursen. Es ist einzig der ,,Allgemeine Teil‘‘ für die Bewertung zu nutzen.</span>

<span style="color: rgb(224, 62, 45);">Dabei ist es durchaus möglich, theoretische Teile und auch Ausdauerleistungen einzubeziehen. Es ist </span>  
<span style="color: rgb(224, 62, 45);">jedoch nicht möglich, den Klausurteil in Gänze durchzuführen und diesen dann in den ,,Allgemeinen </span>  
<span style="color: rgb(224, 62, 45);">Teil‘‘ zu integrieren.</span>

Mit freundlichen Grüßen

  
Tobias Hassa Fachaufsicht Sport

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