Informationen für Klassenstufe 10 Rahmenplanthemen Themen und Inhalte der Oberstufenkurse Auszug aus: Rahmenlehrplan für die gymnasiale Oberstufe, Hrsg.: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Berlin, 2022. Volltext: www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/rahmenlehrplaene/ Hinweise: Es sind nur Informationen zu Fächern angegeben, die am GHG regelmäßig angeboten werden. Leistungskurse werden mit Großbuchstaben abgekürzt, Grundkurse mit Kleinbuchstaben. Beispiele: DE-1: Leistungskurs Deutsch 1. Semester ma-3: Grundkurs Mathematik 3. Semester Deutsch de-1/DE-1: Kommunikation/Entwicklung und Entwicklungstendenzen der deutschen Sprache de-2/DE-2: Literarische Strömungen und Epochenbegriff/Literatur um 1800 de-3/DE-3: Literatur im 19. Jahrhundert/Filmisches Erzählen de-4/DE-4: Literatur und Sprache im 20./21. Jahrhundert Musik mu-1/MU-1: Musik im Wandel der Zeit mu-2/MU-2: Musik im gesellschaftlichen Kontext mu-3/MU-3: Musik in Verbindung mit anderen Künsten und Ausdrucksformen mu-4/MU-4: Musik verschiedener Kulturen Bildende Kunst ku-1/KU-1: Kommunikation in künstlerischen und medialen Welten ku-2/KU-2: Lebensräume und Alltagskultur ku-3/KU-3: Bilder und Bildwelten als Ausdrucksmittel des Menschen ku-4/KU-4: Gestaltung und Präsentation im öffentlichen Kontext Englisch e-1/E-1: Individuum und Gesellschaft e-2/E-2: Nationale und kulturelle Identität e-3/E-3: Eine Welt - Globale Fragen e-4/E-4: Herausforderungen der Gegenwart Französisch f-1/F-1: Individuum und Gesellschaft f-2/F-2: Nationale und kulturelle Identität f-3/F-3: Eine Welt - Globale Fragen f-4/F-4: Herausforderungen der Gegenwart Latein l-1: Lebensentwürfe und Lebenswelten im Wandel der Zeit l-2: Welt und Wissen: Religion, Mythologie und Philosophie l-3: Das Wort als Waffe und als Propagandamittel: Rhetorik l-4: Zwischen Lust und Leid: Ausdrucksformen menschlichen Empfindens Italienisch i-1: Individuum und Gesellschaft i-2: Nationale und kulturelle Identität i-3: Eine Welt - Globale Fragen i-4: Herausforderungen der Gegenwart Darstellendes Spiel ds-1: Entwicklung eines Theaterprojekts ds-2: Realisierung eines Theaterprojekts ds-3: Erarbeitung eines komplexeren Theaterprojekts und Vertiefung theoretischer Grundlagen ds-4: Präsentation, Analyse und Vergleich von Theaterprojekten Politikwissenschaft pw-1/PW-1: Erschließung von ausgewählten Politikfeldern pw-2/PW-2: Bundesrepublik Deutschland heute pw-3/PW-3: Europa pw-4/PW-4: Internationale Entwicklungen im 21. Jahrhundert Geschichte ge-1/GE-1: Die Grundlegung der modernen Welt in Antike und Mittelalter ge-2/GE-2: Die Herausbildung moderner Strukturen in Gesellschaft und Staat von der frühen Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert ge-3/GE-3: Die moderne Welt und ihre Krisen: Demokratie und Diktatur ge-4/GE-4: Die bipolare Welt nach 1945 Geografie geo-1/GEO-1: Siedlungsentwicklung und Raumordnung geo-2/GEO-2: Europa - Raumstrukturen im Wandel geo-3/GEO-3: Leben in der „Einen Welt“ - „Entwicklungsländer“ im Wandel geo-4/GEO-4: Ausgewählte Weltwirtschaftsregionen im Wandel Philosophie phi-1/PHI-1: Werte und Normen phi-2/PHI-2: Mensch und Gesellschaft phi-3/PHI-3: Erkenntnis und Wahrheit phi-4/PHI-4: Sein und Werden Mathematik ma-1/MA-1: Analysis ma-2/MA-2: Analysis / Stochastik ma-3/MA-3: Analytische Geometrie ma-4/MA-4: Analysis / Stochastik / komplexe Aufgabenstellungen Physik ph-1/PH-1: Gravitationsfeld, elektrisches und magnetisches Feld ph-2/PH-2: Bewegung von geladenen Teilchen in Feldern, Elektromagnetische Induktion, Schwingungen ph-3/PH-3: Wellen, Quantenobjekte ph-4/PH-4: Atome Chemie ch-1/CH-1: Natürliche und synthetische makromolekulare Stoffe ch-2/CH-2: Verlauf chemischer Reaktionen ch-3/CH-3: Das Donator-Akzeptor-Prinzip ch-4/CH-4: Elektrische Energie aus chemischen Reaktionen Biologie bi-1/BI-1: Stoffwechsel und Informationsverarbeitung auf zellulärer Ebene bi-2/BI-2: Lebewesen in ihrer Umwelt bi-3/BI-3: Molekulargenetische Grundlagen des Lebens bi-4/BI-4: Vielfalt und Entwicklung des Lebens Informatik in-Z1: Einführung in die Informatik in-Z2: Programmentwicklung in-1: Datenbanken und Softwareentwicklung I in-2: Datenbanken und Softwareentwicklung II in-3: Grundlagen der Informatik und Vertiefungsgebiet in-4: Softwareprojekt Sport nur soweit am GHG angeboten sp-X.A1: Leichtathletik sp-X.B1: Basketball sp-X.B3: Fußball sp-X.B4: Handball sp-X.B5: Hockey sp-X.B5*: Ultimate Frisbee sp-X.B7: Volleyball sp-X.B8: Badminton sp-X.B9: Tennis sp-X.C1: Geräteturnen sp-X.D1: Gymnastik / Tanz sp-X.E1: Sportschwimmen sp-X.G1: Kanufahren sp-X.G2: Rudern sp-X.G4: Windsurfen sp-X.G5: Skifahren sp-X.G6: Skilanglauf sp-X.H1: Fitnesssport sp-X.IJ/IK: Realisierung des eigenen sportlichen Handelns / Individuelles Handeln im sozialen KontextListe der Wahlmöglichkeiten (ohne Erläuterungen) Liste der Wahlmöglichkeiten (mit Erläuterungen) Es handelt sich um die Anlage 6a der AV Prüfungen: Wahl von drei Leistungsfächern Informationen zur Wahl von drei Leistungsfächern in der Qualifikationsphase Ziele: Vermeidung von Fehlentscheidungen bei der Leistungsfachwahl in der zweijährigen Qualifikationsphase, die sonst zum Rücktritt führen Vertiefter Unterricht in einem dritten Fach Konzentration auf weniger Unterrichtsfächer Verfahren: Die Teilnahme ist freiwillig, sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten (bzw. im Falle der Volljährigkeit der Schüler/innen selbst). Anstelle der sonst üblichen zwei Leistungsfächer wird zusätzlich ein drittes fünfstündiges Leistungsfach belegt. Nach zwei Kurshalbjahren werden daraus unter Berücksichtigung zulässiger Kombinationen die beiden Leistungsfächer für die Gesamtqualifikation ausgewählt. Das nicht als 1. und 2. Prüfungsfach gewählte Fach wird weiterhin als Leistungsfach durchgängig belegt, es kann Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. Prüfungskomponente sein. Das nicht als 1. und 2. Prüfungsfach gewählte Leistungsfach kann in jedem Kurshalbjahr wie ein Grundkurs in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Ein Auszug aus der Rechtsverordnung folgt (§ 24 VO-GO): […] (2) An Schulen, die eine Belegung von drei Leistungskursfächern anbieten, entscheiden sich die Schülerinnen und Schüler vor Eintritt in die Qualifikationsphase gleichzeitig mit der Kurswahl zwi­schen der Belegung von zwei Leistungskursfächern und der Belegung von drei Leistungskursfächern. Werden drei Leistungskursfächer belegt, können sich Schülerinnen und Schüler bis zu dem von der Schule festgelegten Termin gemäß § 23 Absatz 9 Nummer 1 erster Halbsatz im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Schule noch für die Belegung von nur zwei Leistungskursfächern entscheiden; bis zu diesem Termin ist im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten der Schule auch noch eine nachträgliche Entscheidung für die Belegung von drei Leistungskursfächern möglich. Werden drei Leistungskursfächer belegt, wird der Unterricht in diesen drei Fächern grundsätzlich durchgehend vier Kurshalbjahre in Leistungskursen besucht. (3) Im dritten Kurshalbjahr entscheidet die Schülerin oder der Schüler zu einem von der Schule festgesetzten Termin zeitgleich mit der Entscheidung für das dritte Prüfungsfach, welche zwei der drei Leistungskursfächer das erste und das zweite Prüfungsfach sind. Das nicht als erstes oder zweites Prüfungsfach gewählte Leistungskursfach kann als drittes Prüfungsfach, als viertes Prüfungs­fach oder als Referenzfach der fünften Prüfungskomponente gewählt werden. Eine Pflicht zur Wahl als ein Prüfungsfach oder als Referenzfach der fünften Prüfungskomponente besteht nicht. (4) Im Fall der Wahl eines Leistungskursfaches zum dritten Prüfungsfach gilt das Folgende: In der Abiturprüfung in zentral geprüften Fächern wird grundsätzlich die Klausur des Grundkurses geschrie­ben; auf Antrag des Prüflings kann die Leistungskursklausur geschrieben werden, wenn dies organisa­torisch möglich ist. In der Abiturprüfung in dezentral geprüften Fächern wird grundsätzlich der kursbezogene genehmigte Vorschlag für den Leistungskurs geschrieben; auf Antrag des Prüflings kann eine Grundkursklausur geschrieben werden, wenn der Schule ein für einen Grundkurs genehmigter Vorschlag zur Verfügung steht. (5) Wird das nicht als erstes oder zweites Prüfungsfach gewählte Leistungskursfach als viertes Prüfungsfach oder als Referenzfach der fünften Prüfungskomponente gewählt, erfolgt die Beurteilung der Prüfung gemäß dem Anforderungsniveau eines Grundkurses. (6) In der Gesamtqualifikation werden die acht Leistungskurse des ersten und zweiten Prüfungsfaches zweifach bewertet. Darüber hinaus werden 24 einfach bewertete Kurse eingebracht. Unter diesen 24 Kursen können sich Kurse des nicht als erstes oder zweites Prüfungsfach gewählten Leistungskursfaches befinden. Kurse des nicht als erstes oder zweites Prüfungsfach gewählten Leistungskursfaches, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden, werden wie ein Grundkurs einfach bewertet. Für Schülerinnen und Schüler, die drei Leistungskursfächer besuchen, gelten im Abitur dieselben Bestimmungen für die Kombinationen der Prüfungsfächer und des Referenzfaches der fünften Prüfungskomponente und dieselben Vorgaben für die Einbringung von Kursen in die Gesamtqualifikation, wie für Schülerinnen und Schüler, die zwei Leistungskurse belegen. (7) Bei einem Rücktritt in den nachfolgenden Schülerjahrgang mit Wiederholung des ersten Kurshalbjahres erfolgt eine erneute Kurswahl ohne Bindung an die früheren Wahlen. Bei einem späteren Rücktritt ist eine Abwahl eines Leistungskursfaches zulässig. Dieses Fach darf dann als Grundkurs fortgeführt werden, sofern die Schule dieses Fach als Grundkurs anbietet. Der vollständige Text kann hier nachgelesen werden.Kurswahlbogen ÜBERSICHTSPLAN Name: Klasse: AF Fach PF (Angebot) PF (L/3/4/5) Q1 Q2 Q3 Q4 JWS AF 1 DE 1-5           X X X X MU 2-5 KU 2-5 EN 1-5 FR 1-5 LA 3-5 IT 5 DS 5 AF 2 PW 2-5 GE 2-5 X X GEO 2 PHI 2-5 AF 3 MA 1-5 X X X X PH 1-5 CH 1-5 BI 1-5 IN 4-5 SP 4-5 X X X X SP-TH 2 Kurse - AF 1 MU(Z) CHOR max. 2 Kurse - AF 1 MU(Z) ORCH max. 2 Kurse - AF 1 DE(Z) max. 2 Kurse - AF 1 EN(Z) max. 2 Kurse - AF 1 FR(Z) max. 2 Kurse - AF 3 MA(Z) - AF 3 BI(Z) max. 2 Kurse - AF 1 EN(SEM) max. 2 Kurse - ESUB max. 2 Kurse - Gesamtzahl der Jahreswochenstunden (66 bzw. 67) Berechnung der Jahreswochenstunden (JWS): Leistungskurs (10), durchgängig belegter Grundkurs außer Sport (6), Grundkurs nur zwei Semester belegt (3), Sportpraxis (4), Sporttheorie (3) Sofern sich durch die Belegung aller Pflichtkurse keine 66 Jahreswochenstunden ergeben, ist die Laufbahnplanung durch die Wahl weiterer Fächer oder der aufgeführten Zusatzangebote zu ergänzen, bis 66 Jahreswochenstunden erreicht werden (bzw. 67 JWS bei der Wahl von drei Leistungsfächern). Die Wahl erstreckt sich auf bestimmte Fächer und ggf. Kursthemen, nicht aber auf bestimmte Lehrer.Wichtige Hinweise: Bemerkungen der pädagogischen Koordinatoren: Ich werde am [ ] evangelischen[ ] katholischen Religionsunterricht in der Qualifikationsphase teilnehmen. Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Schüler(in) Wahlen - Sportkurse Name:_______________________________________________________________ Klasse:_______ Im Fach Sport ist in jedem Semester ein Praxiskurs Sport zu belegen. Es können Kurse in den unten aufgeführten Sportarten gewählt werden. Bitte kreuzen Sie in der folgenden Tabelle vier leere Felder an (bei 3 Leistungsfächern sind auch sechs möglich). Dabei müssen mindestens zwei verschiedene Themenfelder (entsprechend zwei verschiedenen Großbuchstaben) angekreuzt werden. Eine bestimmte Reihenfolge der vier Kurse während der Kursphase kann nicht gewährleistet werden. Ob die gewünschte Wahl realisierbar ist, richtet sich nach den organisatorischen Möglichkeiten der Schule. Wählen Sie daher bitte unbedingt einen Ersatzkurs aus. Tragen Sie dazu bitte in ein weiteres freies Feld die Abkürzung EK ein. Für alle Kurse gilt: Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze, so entscheidet das Los. Sportart / Kurs Themenfeld Auswahl Leichtathletik A1 Basketball B1 Fußball B3 Handball B4 Hockey B5 Ultimate Frisbee B5* Volleyball B7 Badminton B8 Tennis1)2) B9 Geräteturnen C1 Gymnastik-Tanz D1 Sportschwimmen2)4) E1 Fitness/Wassersport3)4)(Kanufahren) G1 Fitnesssport H1 1) Es entstehen Kosten, die von den Kursteilnehmern zu tragen sind.2) Aufgrund der festgelegten Hallenzeiten ist die Teilnahme ggf. nicht möglich.3) Der Kurs findet montags ab 15: 30 Uhr statt. Witterungsbedingt entfallende Termine(Winter) werden durch verlängerte Veranstaltungen zu anderen Jahreszeiten ausgeglichen.4) Sichere Schwimmfähigkeit ist erforderlich. Kurse in Sporttheorie finden bei 4. Prüfungsfach/5. Prüfungskomponente Sport im 3. und 4. Semester statt. Zusätzlich können Kurse in folgender Sportart belegt werden: Skifahren1). Die Ergebnisse können ins Abitur eingebracht werden, die Teilnahme ersetzt jedoch nicht die Pflichtbelegung eines Sportkurses pro Halbjahr. Für nähere Auskünfte zum Sportkurs Skifahren wenden Sie sich an Herrn Böttcher. Abgabe im Sekretariat bis spätestens:       27. März 2026 Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Schüler(in) Berechnung der Gesamtqualifikation Punktesystem Am Ende jedes Semesters erhält man in jedem Kurs eine Note, die in Punkte umgerechnet wird Note 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Berechnung der Gesamtqualifikation Minimalergebnis (5 Punkte/Note 4) Maximalergebnis (15 Punkte/Note 1+) BLOCK 1 (Kurse) Punkte aus 24 Grundkursen (darunter alle Pflichtkurse 1)) 1) siehe unten Punkte aus 8 Leistungskursen (doppelte Wertung) 120 80 360 240 Summe BLOCK 1 200 600 BLOCK 2 (Prüfungen) Punkte aus den 4 Prüfungsfächern und der 5. Prüfungskomponente (vierfache Wertung) 1.PF: LK schriftl./ggf. mdl. (2:1) 2.PF: LK schriftl./ggf. mdl (2:1) 3.PF: GK schriftl./ggf. mdl. (2:1) 4.PF: GK mdl. entweder: 5.PK: BLL Schriftl. Arbeit/ Prüfungsgespräch (3:1) oder: 5.PK: Präsentationsprüfung Schriftl. Teil/Präsentation/ Prüfungsgespräch (1:2:1) 20 20 20 20 entweder: 20 oder: 20 60 60 60 60 entweder: 60 oder: 60 Summe BLOCK 2 100 300 Summe BLOCK 1und BLOCK 2 300 900 Pflichtkurse: In den ersten Block der Gesamtqualifikation müssen folgende Grundkurse eingebracht werden: vier Kurse im dritten und vierten Prüfungsfach · bei Sport als 4. Prüfungsfach drei Kurse Sportpraxis und ein Kurs Sporttheorie der Kurs des vierten Semesters im Referenzfach der 5. Prüfungskomponente · bei Sport als Referenzfach der 5. Prüfungskomponente der Sporttheoriekurs des 4. Semesters · sofern sich aus den folgenden Bestimmungen keine weitere Verpflichtung ergibt vier Kurse im Fach Deutsch · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt vier Kurse in einer Fremdsprache · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt zwei Kurse in einem künstlerischen Fach (MU, KU, DS) · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt vier Kurse in einem Fach des 2. Aufgabenfeldes (PW, GE, GEO, PHI) · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. Berücksichtigt entweder: 7. zwei Kurse im Fach Geschichte · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. oder 6. berücksichtigt oder: 8. zwei Kurse im Fach Politikwissenschaft · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. oder 6. berücksichtigt · entfällt, falls neben der Verpflichtung unter 6. ein anderes Fach des 2. Aufgabenfeldes (auch Politikwissenschaft selbst) vier Semester lang belegt wird vier Kurse im Fach Mathematik · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt vier Kurse in einer Naturwissenschaft (PH, CH, BI) · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. berücksichtigt zwei Kurse in einem der Fächer Physik oder Chemie · falls nicht bereits als Leistungsfach oder unter 1. oder 10. berücksichtigt Weitere Grundkurse: Sofern durch die Pflichtkurse noch nicht 24 Grundkurse erreicht sind, werden beliebige weitere Grundkurse (sinnvollerweise die besten!) in die Gesamtqualifikation eingebracht. Einschränkungen bestehen dabei für Sport und für Zusatzkurse. Sport: Bei Sport als 4. Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. Prüfungskomponente dürfen höchstens fünf Sportkurse eingebracht werden, darunter höchstens ein Kurs Sporttheorie. In allen anderen Fällen dürfen höchstens vier Sportkurse eingebracht werden. Zusatzkurse: Zusatzkurse können Pflichtkurse nicht ersetzen. Es dürfen maximal zwei Zusatzkurse ergänzend zu beiden Leistungsfächern eingebracht werden. Zusatzkurse, die ein Grundkursfach ergänzen, dürfen nur dann eingebracht werden, wenn in dem Fach mindestens zwei reguläre Grundkurse belegt wurden. Das gilt nicht für das Fach Musik. Insgesamt dürfen höchstens vier Zusatzkurse eingebracht werden, pro Fach höchstens zwei. Zusätzlich dürfen maximal je zwei Seminarkurse, zwei Zusatzkurse Musik bzw. zwei Kurse des Ergänzungskurses „Studium und Beruf“ eingebracht werden, wobei zusammen mit den Zusatzkursen gemäß vorigem Satz höchstens acht dieser Kurse eingebracht werden dürfen. Auszug aus § 45 der VO-GO: (2) Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn der Prüfling 1. acht Leistungskurse, die Pflichtgrundkurse im dritten und vierten Prüfungsfach, die verpflichtenden Anteile der gewählten fünften Prüfungskomponente gemäß § 26 sowie alle weiteren in die Gesamtqualifikation einzubringenden Pflichtkurse eingebracht hat, 2. alle Pflichtgrundkurse gemäß § 25, auch wenn sie nicht in die Gesamtqualifikation einzubringen sind, besucht hat, 3. in 20 der 24 Grundkurse des ersten Blocks der Gesamtqualifikation jeweils mindestens fünf Punkte und insgesamt mindestens 120 Punkte erreicht hat, 4. in den acht belegten Leistungskursen bei zweifacher Wertung mindestens 80 Punkte eingebracht hat, wobei höchstens zwei der Leistungskurse mit weniger als 10 Punkten bei zweifacher Wertung bewertet sein dürfen, 5. und in den ersten Block der Gesamtqualifikation insgesamt mindestens 200 Punkte eingebracht hat, wobei kein Kurs mit null Punkten bewertet wurde, 6. im zweiten Block in zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, je mindestens 20 Punkte in vierfacher Wertung und insgesamt einschließlich der fünften Prüfungskomponente mindestens 100 Punkte erreicht hat. In allen übrigen Fällen gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden. Tabelle zur Ermittlung der Gesamtnote (VO-GO, Anlage 3) Punkte Durchschnitts-note Punkte Durchschnitts-note Punkte Durchschnitts-note 300 4,0 301-318 3,9 481-498 2,9 661-678 1,9 319-336 3,8 499-516 2,8 679-696 1,8 337-354 3,7 517-534 2,7 697-714 1,7 355-372 3,6 535-552 2,6 715-732 1,6 373-390 3,5 553-570 2,5 733-750 1,5 391-408 3,4 571-588 2,4 751-768 1,4 409-426 3,3 589-606 2,3 769-786 1,3 427-444 3,2 607-624 2,2 787-804 1,2 445-462 3,1 625-642 2,1 805-822 1,1 463-480 3,0 643-660 2,0 823-900 1,0